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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2008 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Raumausstatter-Handwerk (RaumausstattHwV k.a.Abk.)
V. v. 09.04.1975 BGBl. I S. 909; aufgehoben durch § 10 V. v. 18.06.2008 BGBl. I S. 1087
Geltung ab 01.08.1975; FNA: 7110-3-41 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.08.1975; FNA: 7110-3-41 Handwerk im Allgemeinen
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§ 1 Berufsbild
(1) Dem Raumausstatter-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
- 1.
- Gestaltung und Ausstattung von Räumen;
- 2.
- Anfertigung von Dekorationen aller Art, von Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen sowie von Raumteilern;
- 3.
- Anfertigung und Aufarbeitung von Polstermöbeln;
- 4.
- Verlegung von Bodenbelägen aus Textilien und Kunststoffen;
- 5.
- Bekleidung von Wänden und Decken mit Tapeten, Textilien, Leder und Kunststoffen.
(2) Dem Raumausstatter-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
- Kenntnisse der Gestaltung und Ausstattung von Räumen sowie der Kundenberatung;
- 2.
- Kenntnisse der Farbzusammenstellungen und der Farbwirkung im Raum;
- 3.
- Kenntnisse über wichtigste Stilformen und Stilepochen;
- 4.
- Kenntnisse über bautechnische Ausführungen;
- 5.
- Kenntnisse der Werk- und Hilfsstoffe;
- 6.
- Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit;
- 7.
- Kenntnisse über Vorschriften der jeweils geltenden DIN-Normen, insbesondere DIN 18365 und 18366, die RAL-Vereinbarungen und -Gütezeichen sowie die Verdingungsordnung für Bauleistungen;
- 8.
- Anfertigen und Lesen von Entwurfsskizzen, Werkzeichnungen und Raumausstattungsplänen;
- 9.
- Ausmessen und Berechnen von Flächen;
- 10.
- Berechnen des Materialbedarfs für Dekorationen, Polstermöbel sowie Boden-, Wand- und Deckenbekleidungen;
- 11.
- Zuschneiden und Richten der Ausstattungsmaterialien;
- 12.
- Anfertigen von Dekorationen von Hand und mit Maschinen;
- 13.
- Anfertigen und Befestigen der Aufhängevorrichtungen an Decken und Wänden;
- 14.
- Aufhängen und Drapieren von Dekorationen sowie Anbringen von Zugvorrichtungen;
- 15.
- Anfertigen, Anbringen und Ändern von inneren Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen, von Balkonmarkisen und Bespannungen sowie von Raumteilern;
- 16.
- Anfertigen und Aufarbeiten von Polstermöbeln;
- 17.
- Prüfen und Vorbereiten der Flächen durch Spachteln, Glätten und Abdichten sowie Aufbringen von Unterlagsstoffen;
- 18.
- Verlegen von Bodenbelägen aus Textilien und Kunststoffen durch Spannen, Kleben und Schweißen;
- 19.
- Bekleiden von Wänden und Decken durch Tapezieren, Kleben und Spannen;
- 20.
- Reinigen und Pflegen von Heimtextilien;
- 21.
- Verarbeiten von Posamenten;
- 22.
- Instandhalten der Maschinen, Geräte und Werkzeuge.
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