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Zitierungen von § 1 AnalgetikaWarnHV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 AnalgetikaWarnHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AnalgetikaWarnHV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 AnalgetikaWarnHV Warnhinweis auf äußeren Umhüllungen und Behältnissen (vom 01.11.2022)
... Arzneimittel nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 , die ausschließlich zur Behandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen oder ... anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!". (2) Arzneimittel nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 , die ausschließlich oder auch zu anderen Zwecken als zur Behandlung von leichten bis ... anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!". (3) Arzneimittel nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 und 4 dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der folgende Warnhinweis angebracht ist: ...
§ 3 AnalgetikaWarnHV Übergangsvorschriften (vom 01.11.2022)
... Arzneimittel nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 , auf die diese Verordnung in ihrer bis zum 31. Oktober 2022 geltenden Fassung noch keine Anwendung ... 4 Absatz 17 des Arzneimittelgesetzes in den Verkehr bringen. (2) Arzneimittel nach § 1 Absatz 1 Nummer 4 , auf die diese Verordnung in ihrer bis zum 31. Oktober 2022 geltenden Fassung keine Anwendung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung und der Arzneimittelverschreibungsverordnung
V. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1810
Artikel 1 AnalgetikaWarnHVuaÄndV Änderung der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung
... §§ 1 bis 3 der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung vom 18. Juni 2018 (BGBl. I S. 864) werden wie folgt ... vom 18. Juni 2018 (BGBl. I S. 864) werden wie folgt gefasst: „ § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung ist anzuwenden auf zur Anwendung bei Menschen ... auf äußeren Umhüllungen und Behältnissen (1) Arzneimittel nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 , die ausschließlich zur Behandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen oder ... anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!". (2) Arzneimittel nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 , die ausschließlich oder auch zu anderen Zwecken als zur Behandlung von leichten bis ... anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!". (3) Arzneimittel nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 und 4 dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der folgende Warnhinweis angebracht ist: ... anzubringen. § 3 Übergangsvorschriften (1) Arzneimittel nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 , auf die diese Verordnung in ihrer bis zum 31. Oktober 2022 geltenden Fassung noch keine Anwendung ... 4 Absatz 17 des Arzneimittelgesetzes in den Verkehr bringen. (2) Arzneimittel nach § 1 Absatz 1 Nummer 4 , auf die diese Verordnung in ihrer bis zum 31. Oktober 2022 geltenden Fassung keine Anwendung ...
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