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Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (4. NSGBefVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.06.2018 BGBl. I S. 886 (Nr. 23); Geltung ab 06.07.2018
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 6. Juli 2018 NSGBefV § 2, Anlage

Die Naturschutzgebietsbefahrensverordnung vom 8. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2538), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. November 2017 (BGBl. I S. 3775) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird aufgehoben.

b)
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

„(1a) Es ist untersagt, die Bundeswasserstraße Rhein in folgendem Bereich zu befahren:

im Naturschutzgebiet „Mariannenaue":

die Wasserflächen innerhalb der die Insel Mariannenaue umgebenden Parallelwerke von Rhein-km 512,04 bis Rhein-km 517,35. Ausgenommen hiervon bleibt das Befahren in der Zeit vom 1. April bis zum 20. September im westlichen Abschnitt, der durch die südliche Grenze der Befahrensregelung und eine ausgetonnte Linie begrenzt wird, die von Rhein-km 515,0 bis zur westlichen Spitze der Insel Mariannenaue in einem Abstand von jeweils 40 m zum Ufer und von dort in gerader Linie bis zum nördlichen Parallelwerk verläuft (Lageplan 2)."

2.
Die Anlage Lageplan 2 (Naturschutzgebiet „Mariannenaue") erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

 
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Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Naturschutzgebietsbefahrensverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. NSGBefVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. NSGBefVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang 4. NSGBefVÄndV zu Artikel 1 Nummer 2
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher, sportbootrechtlicher und wasserwegerechtlicher Vorschriften
V. v. 31.10.2019 BGBl. I S. 1518
Artikel 12 BinSchRÄndV 2019 Änderung der Naturschutzgebietsbefahrensverordnung
... Naturschutzgebietsbefahrensverordnung vom 8. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2538), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Juni 2018 (BGBl. I S. 886 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „1. entgegen § 2 Absatz ...