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Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (3. ProdSV2ÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
Die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 7. Juli 2011 (BGBl. I S. 1350, 1470), die zuletzt durch Artikel 28 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 10 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Sätze 1 und 2 werden aufgehoben.
- b)
- Die Sätze 3 und 4 werden die Sätze 1 und 2.
- 2.
- § 22 Absatz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
- „5.
- entgegen § 7 Absatz 2 Satz 2 oder § 10 Absatz 3 Satz 2 Spielzeug auf dem Markt bereitstellt oder".
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Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. ProdSV2ÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. ProdSV2ÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Artikel 21 ProdSGNOG Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
... über die Sicherheit von Spielzeug vom 7. Juli 2011 (BGBl. I S. 1350, 1470), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Juli 2018 (BGBl. I S. 1093 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 20 wird wie folgt ...
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