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Artikel 5 - Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (SozRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Sektorenverordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Juli 2018 SektVO § 11

In § 11 Absatz 1 Satz 3 der Sektorenverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624, 657), die durch Artikel 9 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, wird die Angabe „§§ 4 und 12" durch die Angabe „§§ 4, 12a und 12b" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 SozRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SozRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik
G. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 674
Artikel 4 VgOptG Änderung der Sektorenverordnung
... Sektorenverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624, 657), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (BGBl. I S. 1117 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 13 Absatz 2 ...