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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (16. AtGÄndGBek k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Nach Artikel 3 des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 10. Juli 2018 (BGBl. I S. 1122) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission mit Schreiben vom 4. Juli 2018 verbindlich mitgeteilt hat, dass eine beihilferechtliche Genehmigung nicht erforderlich ist und das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes damit mit Wirkung vom 4. Juli 2018 in Kraft getreten ist.
Schlussformel
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Im Auftrag Wolfgang Cloosters
Im Auftrag Wolfgang Cloosters
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