Die
Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung vom
3. April 2018 (BGBl. I S. 414) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Abschnitt 4 durch folgende Angabe ersetzt:
„Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildung
§ 25 Anrechnung von Ausbildungszeiten
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten".
- 2.
- Nach § 24 wird folgender Abschnitt 4 eingefügt:
„Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildung
§ 25 Anrechnung von Ausbildungszeiten
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik in der Fachrichtung Zerspanungstechnik nach den §§ 11 und 12 der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik vom 2. April 2013 (BGBl. I S. 628) ist auf die in den ersten 24 Monaten der Berufsausbildung nach dieser Verordnung zu erwerbenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten anzurechnen, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren."
- 3.
- Der bisherige Abschnitt 4 wird Abschnitt 5.
- 4.
- Der bisherige § 25 wird § 26.
Bekanntmachung der Neufassung der Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung
B. v. 18.07.2018 BGBl. I S. 1189