Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2021 aufgehoben

Eingangsformel - NOK-Weichenbefahrungsverordnung (NOKWeichBefV)

V. v. 09.07.2018 BAnz AT 31.07.2018 V1
Geltung ab 01.08.2018 bis 31.07.2021; FNA: 9511-1-50 Verkehrsordnung

Eingangsformel



Auf Grund des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489) in Verbindung mit § 60 Absatz 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3209; 1999 I S. 193), dessen Satz 1 zuletzt durch Artikel 60 Nummer 10 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, verordnet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt:



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