Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 181 StVollzG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 181 StVollzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVollzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 334 AO Ersatzzwangshaft (vom 26.11.2019)
... § 802g Abs. 2 und § 802h der Zivilprozessordnung und den §§ 171 bis 175 und 179 bis 186 des Strafvollzugsgesetzes. (4) Ist der Anspruch auf das Zwangsgeld ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 14 StV-DSAnpUG-EU Änderung des Strafvollzugsgesetzes
... 180 werden die Wörter „und Nutzung" gestrichen. d) Die Angaben zu den §§ 181 und 182 werden wie folgt gefasst: „§ 181 Zweckbindung bei ... d) Die Angaben zu den §§ 181 und 182 werden wie folgt gefasst: „ § 181 Zweckbindung bei Übermittlungen § 182 Schutz besonderer Kategorien ... 4. In § 130 werden die Wörter „(§§ 3 bis 119, 120 bis 126 sowie 179 bis 187)" durch die Wörter „(§§ 3 bis 119 sowie 120 bis 126)" ... 7. In § 167 Satz 1 werden die Wörter „(§§ 2 bis 121, 179 bis 187)" durch die Angabe „(§§ 2 bis 121)" ersetzt. 8. In ... 8. In § 171 werden die Wörter „(§§ 3 bis 49, 51 bis 121, 179 bis 187)" durch die Wörter „(§§ 3 bis 49 sowie 51 bis 121)" ... der Zweck der Übermittlung der Daten gefährdet würde." 12. § 181 wird wie folgt gefasst: „§ 181 Zweckbindung bei Übermittlungen ... würde." 12. § 181 wird wie folgt gefasst: „ § 181 Zweckbindung bei Übermittlungen (1) Von der Vollzugsbehörde an eine ...