Zitierungen von § 27 GDBNDVerfSchVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 GDBNDVerfSchVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GDBNDVerfSchVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42 GDBNDVerfSchVDV Gegenstand und Durchführung der Zwischenprüfung (vom 01.01.2025)
... vier Klausuren. (2) Je eine Klausur wird in den Studiengebieten des Grundstudiums nach § 27 Nummer 1 bis 4 geschrieben. (3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Klausur 180 ...


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