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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Oktober 2018 in Kraft.

(2) In Artikel 1 Nummer 5 tritt die Position „Doxylamin - zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr -" am 1. Januar 2019 in Kraft.