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§ 8 - Halbleiterschutzgesetz (HalblSchG)
G. v. 22.10.1987 BGBl. I S. 2294; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Geltung ab 01.11.1987; FNA: 426-1 Halbleiterschutz
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Geltung ab 01.11.1987; FNA: 426-1 Halbleiterschutz
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§ 8 Löschungsanspruch, Löschungsverfahren
(1) Jedermann hat gegen den als Inhaber Eingetragenen Anspruch auf Löschung der Eintragung der Topographie, wenn
- 1.
- die Topographie nach § 1 nicht schutzfähig ist,
- 2.
- der Anmelder oder der als Inhaber Eingetragene nicht nach § 2 Abs. 3 bis 6 zum Schutz berechtigt ist oder
- 3.
- die Topographie nicht innerhalb der Frist nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder nach Ablauf der Frist nach § 5 Abs. 4 angemeldet worden ist.
(2) Im Falle des § 7 Abs. 2 steht nur dem Verletzten ein Anspruch auf Löschung zu.
(3) Betreffen die Löschungsgründe nur einen Teil der Topographie, so wird die Eintragung nur in diesem Umfang gelöscht.
(4) 1Die Löschung der Eintragung der Topographie nach den Absätzen 1 bis 3 ist beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftlich zu beantragen. 2Der Antrag muß die Tatsachen angeben, auf die er gestützt wird. 3Die Vorschriften des § 81 Abs. 6 und des § 125 des Patentgesetzes sind entsprechend anzuwenden.
(5) Die Vorschriften des Gebrauchsmustergesetzes über das Löschungsverfahren (§ 17) und über die Wirkung des Löschungsverfahrens auf eine Streitsache (§ 19) sind entsprechend anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 9 Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts G. v. 10. August 2021 BGBl. I S. 3490 m.W.v. 18. August 2021
Frühere Fassungen von § 8 HalblSchG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 18.08.2021 | Artikel 9 Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 10.08.2021 BGBl. I S. 3490 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 HalblSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 HalblSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HalblSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 HalblSchG Eintragung, Bekanntmachung, Änderungen (vom 18.08.2021)
... im Patentblatt und Änderungen im Register sowie über die Datenübermittlung ( § 8 Absatz 2 bis 4 ) sind entsprechend anzuwenden. (3) Die Vorschriften des ... Akten eingetragener Gebrauchsmuster einschließlich der Akten von Löschungsverfahren ( § 8 Absatz 5 und 7 ) sind mit der Maßgabe anzuwenden, daß Einsicht in Unterlagen, die Betriebs- oder ... Schutzes der Topographien (Topographieschutzsachen) mit Ausnahme der Löschungsanträge ( § 8 ) wird im Deutschen Patent- und Markenamt eine Topographiestelle gebildet, die von einem vom ... bestimmten rechtskundigen Mitglied geleitet wird. Über Löschungsanträge ( § 8 ) beschließt eine im Deutschen Patent- und Markenamt zu bildende Topographieabteilung, die ...
§ 7 HalblSchG Beschränkung der Wirkung des Schutzes
... den als Inhaber Eingetragenen für jedermann ein Anspruch auf Löschung besteht (§ 8 Abs. 1 und 3). (2) Wenn der wesentliche Inhalt der Anmeldung der Topographie eines ... nicht ein. Die Vorschriften des Patentgesetzes über den Anspruch auf Übertragung (§ 8 ) sind entsprechend ...
Zitat in folgenden Normen
Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2022)
... § 123a PatG) 100 362 100 Löschungsverfahren ( § 8 HalblSchG ) 300 VI. Topographieschutzsachen *) ... § 123a PatG) 100 362 100 Löschungsverfahren ( § 8 HalblSchG ) 300 --- *) Anm. d. Red.: Die Neufassung des Abschnitts ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 558
Artikel 6 DesignGuaÄndG Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 2 wird die Angabe „(§ 8 Abs. 2 bis 4)" durch die Wörter „sowie über die Datenübermittlung ... 2 bis 4)" durch die Wörter „sowie über die Datenübermittlung (§ 8 Absatz 2 bis 4)" ersetzt. 2. § 9 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 5 GeschmMRModG Folgeänderungen
... § 123a PatG) 100 362.100 Löschungsverfahren (§ 8 HalblSchG) 300". c) In Teil B Abschnitt I Nummer ...
Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes
G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3830
Artikel 5 PatRÄndG Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
... vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) geändert worden ist, wird die Angabe „(§ 8 Abs. 5)" durch die Wörter „(§ 8 Absatz 5 und 7)" ... worden ist, wird die Angabe „(§ 8 Abs. 5)" durch die Wörter „(§ 8 Absatz 5 und 7)" ...
Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 9 2. PatRMoG Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
... ersetzt. 3. In § 5 Absatz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 3 und 4 sowie in § 8 Absatz 4 Satz 1 wird jeweils das Wort „Patentamt" durch die Wörter „Deutschen Patent- und ...
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