Tools:
Update via:
§§ 17 bis 25 - Halbleiterschutzgesetz (HalblSchG)
G. v. 22.10.1987 BGBl. I S. 2294; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Geltung ab 01.11.1987; FNA: 426-1 Halbleiterschutz
| |
Geltung ab 01.11.1987; FNA: 426-1 Halbleiterschutz
| |
§§ 17 bis 25 (Änderungsvorschriften)
§§ 17 bis 25 wird in 1 Vorschrift zitiert
Zitierungen von §§ 17 bis 25 HalblSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 17 bis 25 HalblSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HalblSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 HalblSchG Strafvorschriften
... (5) Die Vorschrift des Gebrauchsmustergesetzes über die Einziehung (§ 25 Abs. 5) ist entsprechend anzuwenden. (6) Wird auf Strafe erkannt, so ist, wenn der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1312/a18708.htm