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§§ 17 bis 25
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§§ 17 bis 25 - Halbleiterschutzgesetz (HalblSchG)
G. v. 22.10.1987
BGBl. I S. 2294
; zuletzt geändert durch
Artikel 9
G. v. 10.08.2021
BGBl. I S. 3490
Geltung ab 01.11.1987; FNA: 426-1
Halbleiterschutz
9 weitere Fassungen
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wird in 59 Vorschriften zitiert
Dritter Abschnitt Änderung anderer Gesetze
§§ 12 bis 16
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§ 26
§§ 17 bis 25 (Änderungsvorschriften)
§§ 17 bis 25 wird in
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§§ 12 bis 16
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Zitierungen von
§§ 17 bis 25 HalblSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 17 bis 25 HalblSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
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,
Änderungsvorschriften
und in
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.
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§ 10 HalblSchG Strafvorschriften
... (5) Die Vorschrift des Gebrauchsmustergesetzes über die Einziehung (§
25
Abs. 5) ist entsprechend anzuwenden. (6) Wird auf Strafe erkannt, so ist, wenn der ...
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