Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des
Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes, des
Gebrauchsmustergesetzes und des
Patentgesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des
Dritten Überleitungsgesetzes.