Änderung Anhang IX BinSchUO vom 18.01.2022

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Anhang IX BinSchUO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.01.2022 geltenden Fassung
Anhang IX BinSchUO n.F. (neue Fassung)
in der am 18.01.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
 

(Textabschnitt unverändert)

Anhang IX (zu § 32 Satz 2, § 33 Absatz 2 Satz 1, § 34 Absatz 2 und Anhang II § 7.01 Nummer 4) Für die Beförderung von mehr als 12 bis zu höchstens 35 Fahrgästen durch Fahrgastboote zugelassene Fahrtgebiete


(BGBl. 2018 I S. 1552 - 1553)



 



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