Zitierungen von Anlage 5 PflAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 PflAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30 PflAPrV Inhalt und Gliederung der hochschulischen Pflegeausbildung (vom 01.01.2024)
... pflegen zu können. Die hierfür erforderlichen Kompetenzen sind in Anlage 5 konkretisiert. Der Kompetenzerwerb in der Pflege von Menschen aller Altersstufen ... der Grundlage der Ausbildungsziele nach § 37 des Pflegeberufegesetzes und der Vorgaben der Anlage 5 erstellt . (5) Stellt die Hochschule bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf ...
§ 35 PflAPrV Schriftlicher Teil der Prüfung (vom 01.01.2025)
... sind Module zu folgenden Prüfungsbereichen aus den Kompetenzbereichen I bis V der Anlage 5 Teil A festzulegen: 1. die Planung, Organisation, Gestaltung, Steuerung und Durchführung ... Aufsichtsarbeit sind Module zu Prüfungsbereichen aus den Kompetenzbereichen I bis IV der Anlage 5 Teil B festzulegen; die zu prüfende Person hat hierzu in ihrer Aufsichtsarbeit schriftlich gestellte ...
§ 36 PflAPrV Mündlicher Teil der Prüfung (vom 01.01.2025)
... oder sind Module zu folgenden Prüfungsbereichen aus den Kompetenzbereichen III bis V der Anlage 5 Teil A festzulegen: 1. verantwortliche Gestaltung und Mitgestaltung des intra- und ... ein Modul oder sind Module zu den Prüfungsbereichen aus den Kompetenzbereichen I bis IV der Anlage 5 Teil B festzulegen. (2) Im mündlichen Teil der Prüfung hat die zu ... in der Bearbeitung mindestens aus einer Fallsituation aus den Kompetenzbereichen I bis IV der Anlage 5 Teil B . (4) Für die Prüfungen nach Absatz 1 Satz 1 gilt: 1. die ...
§ 37 PflAPrV Praktischer Teil der Prüfung (vom 01.01.2025)
... besteht aus 1. einem eigenständigen Modul zu den Kompetenzbereichen I bis V der Anlage 5 Teil A und 2. einem eigenständigen Modul zu den Kompetenzbereichen I bis IV der Anlage 5 ... 5 Teil A und 2. einem eigenständigen Modul zu den Kompetenzbereichen I bis IV der Anlage 5 Teil B . (2) Der praktische Teil der Prüfung nach Absatz 1 Nummer 1 besteht aus ... bei Patientinnen oder Patienten. Sie umfasst die Kompetenzbereiche I bis IV der Anlage 5 Teil B . Die zu prüfende Person übernimmt dabei alle Aufgaben, die Gegenstand der ... Ausübung erweiterter heilkundlicher Tätigkeiten aus den Kompetenzbereichen I bis IV der Anlage 5 Teil B und einem Prüfungsgespräch mit einer Dauer von maximal 20 Minuten. In dem ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 4 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
... auch moderne Informations- und Kommunikationstechnologien" eingefügt. 34. Anlage 5 (zu § 35 Absatz 2, § 36 Absatz 1, § 37 Absatz 1) wird wie folgt geändert: ...
Artikel 4a PflStudStG Weitere Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung zum 1. Januar 2025
... sind Module zu folgenden Prüfungsbereichen aus den Kompetenzbereichen I bis V der Anlage 5 Teil A festzulegen: 1. die Planung, Organisation, Gestaltung, Steuerung und ... Aufsichtsarbeit sind Module zu Prüfungsbereichen aus den Kompetenzbereichen I bis IV der Anlage 5 Teil B festzulegen; die zu prüfende Person hat hierzu in ihrer Aufsichtsarbeit schriftlich gestellte ... a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Nach der Angabe „ Anlage 5 " wird die Angabe „Teil A" eingefügt. bb) Folgender Satz wird ... ein Modul oder sind Module zu den Prüfungsbereichen aus den Kompetenzbereichen I bis IV der Anlage 5 Teil B festzulegen." b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz ... in der Bearbeitung mindestens aus einer Fallsituation aus den Kompetenzbereichen I bis IV der Anlage 5 Teil B ." c) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Für die ... besteht aus 1. einem eigenständigen Modul zu den Kompetenzbereichen I bis V der Anlage 5 Teil A und 2. einem eigenständigen Modul zu den Kompetenzbereichen I bis IV der Anlage ... Teil A und 2. einem eigenständigen Modul zu den Kompetenzbereichen I bis IV der Anlage 5 Teil B ." b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden ... Tätigkeiten bei Patientinnen oder Patienten. Sie umfasst die Kompetenzbereiche I bis IV der Anlage 5 Teil B . Die zu prüfende Person übernimmt dabei alle Aufgaben, die Gegenstand der Behandlung ... Ausübung erweiterter heilkundlicher Tätigkeiten aus den Kompetenzbereichen I bis IV der Anlage 5 Teil B und einem Prüfungsgespräch mit einer Dauer von maximal 20 Minuten. In dem ... in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung anzuwenden." 8. Anlage 5 (zu § 35 Absatz 2, § 36 Absatz 1, § 37 Absatz 1) wird wie folgt gefasst:  ... 35 Absatz 2, § 36 Absatz 1, § 37 Absatz 1) wird wie folgt gefasst: „ Anlage 5 (zu § 35 Absatz 2 Satz 1 und 2, § 36 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 37 Absatz 1 Nummer 1 ...


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