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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung und zur Aufhebung der Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (DaTraGebVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.10.2018 BGBl. I S. 1650 (Nr. 35); Geltung ab 23.10.2018
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Artikel 1 Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Oktober 2018 DaTraGebV § 3

In § 3 Absatz 1 Nummer 1 der Datentransparenz-Gebührenverordnung vom 30. April 2014 (BGBl. I S. 458) wird das Wort „Datennutzung" durch das Wort „Datenverarbeitung" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung und zur Aufhebung der Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 DaTraGebVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DaTraGebVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1371
Artikel 2 DaTraVEV Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
... Datentransparenz-Gebührenverordnung vom 30. April 2014 (BGBl. I S. 458), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1650 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Satz 1 wird wie ...