Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung (OGErzeugerOrgDVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund

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des § 4 Absatz 1 Nummer 2 des Agrarmarktstrukturgesetzes, der durch Artikel 396 Nummer 2 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,

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des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1, der §§ 15 und 16 des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746), im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:



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