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Artikel 2 - Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung (3. GeflPestVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Geflügelpest-Verordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

 
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Zitierungen von Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 3. GeflPestVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. GeflPestVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
B. v. 15.10.2018 BGBl. I S. 1665, 2664
Bekanntmachung GeflPestVNB 2018
... Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 13. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1655 ) wird nachstehend der Wortlaut der Geflügelpest-Verordnung in der vom 23. Oktober 2018 an ...