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Änderung § 19 MPhG vom 03.10.2009
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§ 19 MPhG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 03.10.2009 geltenden Fassung | § 19 MPhG n.F. (neue Fassung) in der am 03.10.2009 geltenden Fassung durch Artikel 4 G. v. 25.09.2009 BGBl. I S. 3158 |
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(Textabschnitt unverändert) § 19 | |
(Text alte Fassung) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 13 am 1. Juni 1994 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten außer Kraft. § 13 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. | (Text neue Fassung) 1 § 9 Absatz 2 bis 4 tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraft. 2 Ausbildungen nach § 9 Absatz 2, die vor dem 31. Dezember 2017 begonnen worden sind, werden nach dieser Bestimmung abgeschlossen. |
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