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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.04.2019 aufgehoben

§ 2 - Vierte Verordnung über die Freigabe von Vorräten des Erdölbevorratungsverbandes (4. ErdölFV k.a.Abk.)

V. v. 24.10.2018 BAnz AT 25.10.2018 V1
Geltung ab 26.10.2018 bis 26.04.2019; FNA: 754-24-1 Energieversorgung

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 26. April 2019 4. ErdölFV

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf von sechs Monaten nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Oktober 2018.