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Berichtigung - Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜVNBBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Bekanntmachung der Neufassung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung vom 3. September 2018 (BGBl. I S. 1358) ist wie folgt zu berichtigen:
In Satz 1 des Bekanntmachungstextes ist die Angabe „Artikels 3" durch die Angabe „Artikels 5" zu ersetzen.
In Satz 1 des Bekanntmachungstextes ist die Angabe „Artikels 3" durch die Angabe „Artikels 5" zu ersetzen.
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