interne Verweise§ 5 AGOZV Aufgaben des Bundessortenamtes bei Anbaumaterial von Obstarten ... Das Bundessortenamt legt fest, welche Angaben und Unterlagen gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 2 zu machen und vorzulegen sind, und macht diese im Blatt für Sortenwesen bekannt. ... Das Bundessortenamt bestimmt, ob, wann, wo und in welcher Menge und Beschaffenheit ihm im Fall von § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Anbaumaterial der betreffenden Sorte vorzulegen ist. (3) Das Bundessortenamt erkennt ... Sorte vorzulegen ist. (3) Das Bundessortenamt erkennt bei einer Antragstellung nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 eine Sortenbeschreibung amtlich an und trägt eine Sorte in die Gesamtliste der Obstsorten ... Anbaumaterial vorliegen. (4) Das Bundessortenamt trägt bei einer Anzeige nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 eine Sorte in die Gesamtliste der Obstsorten ein, wenn ihm die nach Absatz 1 festgelegten Angaben ...
§ 15 AGOZV Kontrolle (vom 01.12.2020) ... bei Betrieben, die nach § 3 Absatz 1 registriert sind fest, dass die Verpflichtungen nach § 4 nicht erfüllt sind, kann sie das Ruhen der Registrierung bis zur Behebung der festgestellten ... Mängel anordnen. (4) Die Kontrolle der Verpflichtungen aus § 4 sowie der Anforderungen an die jeweilige Kategorie gemäß der §§ 8 bis 12 ...
§ 20 AGOZV Ausnahmen (vom 01.12.2020) ... Die zuständige Behörde kann für Betriebe Ausnahmen von § 4 zulassen und von Kontrollen nach § 15 absehen, soweit 1. das Anbaumaterial im ... bestimmt ist. (2) Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von den §§ 4 , 6, 6a und 6b für Anbaumaterial genehmigen, das für wissenschaftliche Zwecke, für ...
§ 21 AGOZV Ordnungswidrigkeiten (vom 19.10.2023) ... Saatgutverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Absatz 7 Satz 1 oder § 18 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 eine Aufzeichnung oder einen Nachweis nicht oder nicht ... 1 Nummer 3 des Pflanzenschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Absatz 4 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Bekanntmachung zur Umsetzung der Durchführungsrichtlinie (EU) 2025/145 der Kommission vom 29. Januar 2025 zur Änderung der Durchführungsrichtlinie 2014/98/EU in Bezug auf die unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschädlinge Tobacco ringspot virus, Tomato ringspot virus, Pucciniastrum minimum (Schweinitz) Arthur und Fig mosaic agent und zur Berichtigung dieser Durchführungsrichtlinie hinsichtlich Maßnahmen in Bezug auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & SchneiderV. v. 13.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 83
Bekanntmachung zur Umsetzung von Artikel 3 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2024/3010 der Kommission vom 29. November 2024 zur Änderung der Richtlinien 2002/55/EG und 2002/57/EG des Rates sowie der Richtlinie 93/61/EWG der Kommission in Bezug auf die Auflistung von Pflanzenschädlingen auf Saatgut und anderem PflanzenvermehrungsmaterialB. v. 26.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 67
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Neuregelung pflanzengesundheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 5 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Anbaumaterialverordnung ... durch die Wörter „Artikel 66 der Verordnung (EU) 2016/2031" ersetzt. 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ... des § 6b Absatz 5." 14. In § 20 Absatz 2 wird die Angabe „ §§ 4 und 6" durch die Angabe „§§ 4, 6, 6a und 6b" ersetzt. 15. ... In § 20 Absatz 2 wird die Angabe „§§ 4 und 6" durch die Angabe „ §§ 4 , 6, 6a und 6b" ersetzt. 15. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) ...
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