Tools:
Update via:
Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BFStrMGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
§ 6f des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„§ 6f Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte der Begutachtungsstellen für Fahreignung festsetzen, soweit
„§ 6f Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte der Begutachtungsstellen für Fahreignung festsetzen, soweit
- 1.
- die Begutachtungsstellen aus Anlass von Verwaltungsverfahren nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften medizinisch-psychologische Untersuchungen durchführen und
- 2.
- die Festsetzung erforderlich ist, um die Qualität der Begutachtung zu fördern.
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BFStrMGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BFStrMGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
G. v. 08.04.2019 BGBl. I S. 430
Artikel 1 9. StVGÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2251 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 35 Absatz 1 wird wie ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13195/a213734.htm