Tools:
Update via:
Artikel 2 - Gesetz zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv (WAStGEG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung des Bundesarchivgesetzes
Nach § 3 des Bundesarchivgesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 410), das durch Artikel 10 Absatz 3 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, wird folgender § 3a eingefügt:
- „§ 3a Wahrnehmung besonderer Aufgaben(1) Die Aufgaben der aufgelösten „Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)" werden vom Bundesarchiv wahrgenommen. Das Bundesarchiv verwahrt deren Unterlagen zum Schicksal von Militärpersonen und diesen in personenstandsrechtlicher Hinsicht gleichgestellten Personen infolge des Ersten und Zweiten Weltkrieges und führt die anhängigen Verwaltungsverfahren fort.(2) Das Bundesarchiv verwahrt die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen im öffentlichen Interesse. Es nimmt darüber hinaus insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- 1.
- Klärung von Einzelschicksalen,
- 2.
- Kriegssterbefallanzeigen,
- 3.
- Kriegsgräberangelegenheiten und
- 4.
- Erteilung sonstiger personenbezogener Auskünfte.
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 WAStGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WAStGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 4 WAStGEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 01.01.2019)
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 und 3 treten an dem Tag in Kraft, an dem der Staatsvertrag über den Übergang der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 750
Artikel 1 OpfBGEG Änderung des Bundesarchivgesetzes
... Bundesarchivgesetz vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 410), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257 ; 2019 I S. 496) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 ...
Bekanntmachung der Neufassung des Bundesarchivgesetzes
B. v. 06.09.2021 BGBl. I S. 4122
Bekanntmachung BArchGNB
... vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618), 3. den am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257 ; 2019 I S. 496), 4. den am 17. Juni 2021 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs ...
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht sowie der Artikel 2 und 3 des Gesetzes zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv
B. v. 12.04.2019 BGBl. I S. 496
Bekanntmachung WAStGEGBek
... das Bundesarchiv vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Artikel 2 und 3 dieses Gesetzes am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13198/a213753.htm