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Artikel 2 - Gesetz zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv (WAStGEG k.a.Abk.)

G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2257, 2019 I 496; Geltung ab 12.12.2018, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 2 Änderung des Bundesarchivgesetzes


Artikel 2 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 BArchG § 3a (neu)

Nach § 3 des Bundesarchivgesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 410), das durch Artikel 10 Absatz 3 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, wird folgender § 3a eingefügt:

 
§ 3a Wahrnehmung besonderer Aufgaben

(1) Die Aufgaben der aufgelösten „Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)" werden vom Bundesarchiv wahrgenommen. Das Bundesarchiv verwahrt deren Unterlagen zum Schicksal von Militärpersonen und diesen in personenstandsrechtlicher Hinsicht gleichgestellten Personen infolge des Ersten und Zweiten Weltkrieges und führt die anhängigen Verwaltungsverfahren fort.

(2) Das Bundesarchiv verwahrt die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen im öffentlichen Interesse. Es nimmt darüber hinaus insbesondere folgende Aufgaben wahr:

1.
Klärung von Einzelschicksalen,

2.
Kriegssterbefallanzeigen,

3.
Kriegsgräberangelegenheiten und

4.
Erteilung sonstiger personenbezogener Auskünfte.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Satz 2 erteilt das Bundesarchiv mündliche und schriftliche Auskünfte einschließlich erforderlicher Bescheinigungen oder Stellungnahmen an Betroffene, Angehörige, öffentliche und nicht öffentliche Stellen.

(3) Ergänzend zu Absatz 2 gelten für die Unterlagen die Zugangsvorschriften der §§ 10 bis 16 entsprechend. Soweit in Absatz 1 bezeichnete Unterlagen nicht mehr bearbeitet werden und ihnen bleibender Wert zukommt, können sie als Archivgut gewidmet werden."



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 WAStGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WAStGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 WAStGEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 01.01.2019)
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 und 3 treten an dem Tag in Kraft, an dem der Staatsvertrag über den Übergang der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 750
Artikel 1 OpfBGEG Änderung des Bundesarchivgesetzes
... Bundesarchivgesetz vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 410), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257 ; 2019 I S. 496) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 ...

Bekanntmachung der Neufassung des Bundesarchivgesetzes
B. v. 06.09.2021 BGBl. I S. 4122
Bekanntmachung BArchGNB
... vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618), 3. den am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257 ; 2019 I S. 496), 4. den am 17. Juni 2021 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs ...

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht sowie der Artikel 2 und 3 des Gesetzes zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv
B. v. 12.04.2019 BGBl. I S. 496
Bekanntmachung WAStGEGBek
... das Bundesarchiv vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Artikel 2 und 3 dieses Gesetzes am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ...