Tools:
Update via:
Artikel 20 - Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStIntG k.a.Abk.)
Artikel 20 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(4) Artikel 12 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Dezember 2018.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13207/a213828.htm