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Artikel 2 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (VersVermVEV 2018 k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung vom 2. Mai 2012 (BGBl. I S. 1006), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April 2016 (BGBl. I S. 1046) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Sätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst:
„Die Auswahl der Prüfungsaufgaben für den schriftlichen Teil der Prüfung trifft ein nach Maßgabe des § 32 Absatz 2 der Gewerbeordnung eingerichteter bundesweit einheitlich tätiger Aufgabenauswahlausschuss. Der Aufgabenauswahlausschuss ist mit sieben Mitgliedern und sieben stellvertretenden Mitgliedern zu besetzen." - bb)
- In Satz 3 werden die Wörter „erfolgt jeweils" durch die Wörter „der Mitglieder und der Stellvertreter erfolgt" ersetzt.
- b)
- Absatz 5 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe a werden die Wörter „§ 34d Absatz 1 oder § 34e Absatz 1" durch die Wörter „§ 34d Absatz 1 oder 2" ersetzt.
- bb)
- In Buchstabe b werden die Wörter „§ 34d Absatz 2 Nummer 4" durch die Wörter „§ 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4" und wird die Angabe „§ 19 Absatz 1" durch die Angabe „§ 27" ersetzt.
- c)
- In Absatz 9 werden nach den Wörtern „Industrie- und Handelskammer" die Wörter „nach Maßgabe des § 32 Absatz 1 Satz 2 der Gewerbeordnung" eingefügt.
- 2.
- In § 12 Absatz 2 wird die Angabe „§ 34e Absatz 1" durch die Angabe „2" und die Angabe „§ 11" durch die Angabe „§ 15" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 VersVermVEV 2018 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VersVermVEV 2018 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1434
Artikel 1 2. FinVermVÄndV
... Finanzanlagenvermittlungsverordnung vom 2. Mai 2012 (BGBl. I S. 1006), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2483 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...
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