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Artikel 3 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (VersVermVEV 2018 k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2483, 2019 BGBl. I S. 411 (Nr. 46)
Geltung ab 20.12.2018
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Artikel 3 Änderung der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Dezember 2018 ImmVermV § 3, § 15

Die Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung vom 28. April 2016 (BGBl. I S. 1046) wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Sätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

„Die Auswahl der Prüfungsaufgaben für den schriftlichen Teil der Prüfung trifft ein nach Maßgabe des § 32 Absatz 2 der Gewerbeordnung eingerichteter bundesweit einheitlich tätiger Aufgabenauswahlausschuss. Der Aufgabenauswahlausschuss wird mit sieben Mitgliedern und sieben stellvertretenden Mitgliedern besetzt."

bb)
In Satz 3 werden die Wörter „erfolgt jeweils" durch die Wörter „der Mitglieder und der Stellvertreter erfolgt" ersetzt.

b)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 werden die Wörter „§ 34d Absatz 1, § 34e Absatz 1," durch die Wörter „§ 34d Absatz 1 oder 2," ersetzt.

bb)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:

aaa)
Die Wörter „§ 34d Absatz 2 Nummer 4" werden durch die Wörter „§ 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4" ersetzt.

bbb)
Die Wörter „§ 19 Absatz 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung vom 15. Mai 2007 (BGBl. I S. 733, 1967), die zuletzt durch Artikel 276 der Verordnung vom 1. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist," werden durch die Wörter „§ 27 der Versicherungsvermittlungsverordnung vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2483)" ersetzt.

c)
In Absatz 9 werden nach den Wörtern „Industrie- und Handelskammern" die Wörter „nach Maßgabe des § 32 Absatz 1 Satz 2 der Gewerbeordnung" eingefügt.

2.
In § 15 Absatz 1 Satz 4 werden nach dem Wort „unterzeichnen" die Wörter „, wobei die elektronische Namenswiedergabe genügt" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 VersVermVEV 2018 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersVermVEV 2018 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Artikel 11 BEV 2024 Änderung der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung
... Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung vom 28. April 2016 (BGBl. I S. 1046), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2483 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 5 wird folgender ...