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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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Anlage 2 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2019 (SGB3EntGV 2019 k.a.Abk.)
V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2503 (Nr. 46); aufgehoben durch § 3 V. v. 16.12.2019 BGBl. I S. 2820
Geltung ab 01.01.2019; FNA: 860-3-26-16 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.2019; FNA: 860-3-26-16 Sozialgesetzbuch
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Anlage 2 (zu § 2) Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2019)
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Hinweis für die Berechnung des Leistungsbetrages
Die Berechnung nach dem vorstehenden Programmablaufplan ist für das monatliche Sollentgelt (Bruttoarbeitsentgelt ohne Arbeitsausfall) und für das monatliche Istentgelt (tatsächlich erzieltes Bruttoarbeitsentgelt) durchzuführen. Aus der Nettoentgeltdifferenz (= Differenz aus pauschaliertem Nettoentgelt-Soll und pauschaliertem Nettoentgelt-Ist) ist der Leistungsbetrag (Kurzarbeitergeld) zu ermitteln. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Absatz 1, 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten/Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, erhalten als Kurzarbeitergeld 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, die übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz (Bruchteile von Centbeträgen kaufmännisch gerundet).
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2019
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SGB3EntGV 2019 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB3EntGV 2019 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 SGB3EntGV 2019 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... nur maschinell errechnet werden. Für diese maschinelle Berechnung ist der als Anlage 2 beigefügte Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung des Kurzarbeitergeldes zu ...
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