Artikel 3 - Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts (IntGüRVGEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Personenstandsgesetzes


Artikel 3 ändert mWv. 29. Januar 2019 PStG § 42

In § 42 Absatz 1 Nummer 4 des Personenstandsgesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257) geändert worden ist, wird die Angabe „Satz 1" gestrichen.



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