Das
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom
17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch
Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2780) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird in der Angabe zu Buch 1 Abschnitt 9 Unterabschnitt 1 das Wort „Gemeinschaft" durch das Wort „Union" ersetzt.
- 2.
- In der Überschrift zu Buch 1 Abschnitt 9 Unterabschnitt 1 wird das Wort „Gemeinschaft" durch das Wort „Union" ersetzt.
- 3.
- In § 97 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Gemeinschaft" durch das Wort „Union" ersetzt.