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Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Beitragssatzanpassung (5. SGB XI-ÄndG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 SGB XI § 55

In § 55 Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2394) geändert worden ist, wird die Angabe „2,55 Prozent" durch die Angabe „3,05 Prozent" ersetzt.


Artikel 2



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Gesundheit

Jens Spahn

Der Bundesminister der Finanzen

Olaf Scholz

 
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