§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2002 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Elektroinstallateur-Handwerk vom 15. April 1975 (BGBl. I S. 949), die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Elektromechaniker-Handwerk vom 13. Oktober 1976 (BGBl. I S. 3009) und die Fernmeldeanlagenelektronikermeisterverordnung vom 26. April 1994 (BGBl. I S. 901) außer Kraft.
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