Artikel 2 - Zweites Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (2. BewachRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften


Artikel 2 ändert mWv. 1. Januar 2019 BewachRÄndG Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3, GewO § 34a

Es werden aufgehoben:

1.
in Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b des Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2456) § 34a Absatz 1 Satz 9 der Gewerbeordnung und der Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2456),

2.
der Artikel 2 und der Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2456).



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