Eingangsformel - Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (17. AufenthVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 99 Absatz 1 Nummer 1, 11, 13a, 14 und 15 des Aufenthaltsgesetzes, dessen Nummer 13a durch Artikel 1 Nummer 8 bb Doppelbuchstabe a Buchstabe des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 610) geändert und Nummer 15 durch Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 610) eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 14. März 2018 (BGBl. I S. 374) verordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:



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