Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung (RiFlEtikettGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Januar 2019 LFÜG § 1

§ 1 Absatz 1 Nummer 6 des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653), das zuletzt durch Artikel 69 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 RiFlEtikettGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RiFlEtikettGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Artikel 3 4. LFGBuaÄndG Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
... und Futtermittelrecht vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Januar 2019 (BGBl. I S. 33 ) geändert worden ist, wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a ...


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