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Artikel 4 - Gesetz zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts (FreizügFG k.a.Abk.)

Artikel 4 Weitere Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation zum 1. Oktober 2021


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2021 HaagUrkBefrV § 2


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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 FreizügFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FreizügFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 FreizügFG Inkrafttreten
... Die Artikel 2 und 3 sowie die Artikel 7 bis 9 treten am 1. April 2019 in Kraft. (3) Artikel 4 tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. (4) Artikel 5 tritt am Tag nach der Verkündung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
V. v. 01.12.2022 BGBl. I S. 2131
Artikel 1 HaagUrkBefrVÄndV
... Urkunden von der Legalisation vom 9. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2872), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Januar 2019 (BGBl. I S. 54 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt ...