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Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung (4. DirektZahlDurchfVuaÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 DirektZahlDurchfV § 32b (neu), § 32c (neu)
Nach § 32a der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vom 3. November 2014 (BGBl. I S. 1690), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. September 2018 (BAnz AT 28.09.2018 V1) geändert worden ist, werden folgende §§ 32b und 32c eingefügt:
- „§ 32b Flächen mit Miscanthus (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe k der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
Auf einer Fläche mit Miscanthus, die von einem Betriebsinhaber im Antrag auf Direktzahlung für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden als im Umweltinteresse genutzte Fläche im Sinne des Artikels 46 Absatz 2 Buchstabe k der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ausgewiesen wird, ist- 1.
- der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, ausgenommen im ersten Jahr, in dem die Art angelegt wird, und
- 2.
- der Einsatz mineralischer Düngemittel
§ 32c Flächen mit Silphium perfoliatum (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe l der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
Auf einer Fläche mit Silphium perfoliatum, die von einem Betriebsinhaber im Antrag auf Direktzahlung für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden als im Umweltinteresse genutzte Fläche im Sinne des Artikels 46 Absatz 2 Buchstabe l der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ausgewiesen wird, ist- 1.
- der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, ausgenommen im ersten Jahr, in dem die Art angelegt wird, und
- 2.
- der Einsatz mineralischer Düngemittel
Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. DirektZahlDurchfVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
4. DirektZahlDurchfVuaÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 24.09.2019 BAnz AT 27.09.2019 V1
Artikel 1 2. DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
... vom 3. November 2014 (BGBl. I S. 1690), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Februar 2019 (BGBl. I S. 170 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(4) Abweichend von Absatz 3 ...
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