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Artikel 2 - Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung (4. DirektZahlDurchfVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 InVeKoSV § 11

§ 11 Absatz 1 Satz 2 der InVeKoS-Verordnung vom 24. Februar 2015 (BGBl. I S. 166), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. März 2018 (BAnz AT 29.03.2018 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Der Nummer 5 wird ein Komma angefügt.

2.
Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 eingefügt:

„6.
für Flächen mit Miscanthus sowie für Flächen mit Silphium perfoliatum, das Jahr der Anlage der Art, wenn die Anlage im Jahr der Stellung des Sammelantrags erfolgt,".



 

Zitierungen von Artikel 2 Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 4. DirektZahlDurchfVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. DirektZahlDurchfVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS-Verordnung) und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 29.01.2021 BGBl. I S. 146
Artikel 1 InVeKoSVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
... InVeKoS-Verordnung vom 24. Februar 2015 (BGBl. I S. 166), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Februar 2019 (BGBl. I S. 170 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 2 Absatz 3 wird ...