Tools:
Update via:
§ 3 - Notifizierungsverordnung DBA Türkei (DBATRNotiV k.a.Abk.)
§ 3 Anwendung
Diese Verordnung ist auf Steuern anzuwenden, die für Zeiträume ab dem 1. Januar 2019 erhoben werden.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13324/a217474.htm