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Artikel 5 - Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (13. FeVuaÄndV k.a.Abk.)
Artikel 5 Weitere Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Die Gebühren-Nummern 402.1 bis 402.9 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, die zuletzt durch Artikel 4 dieser Verordnung geändert worden ist, werden wie folgt gefasst:
Gebühren- Nummer | Gegenstand | Gebühr Euro |
„402.1 | Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klasse A, A2 oder A1 | 123,16 |
402.1a | Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klasse A oder A2 im Zuge der Stufenregelung nach § 15 Absatz 3 und 4 FeV | 106,83 |
402.2 | weggefallen | |
402.3 | Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klassen B, BE | 98,26 |
402.4 | Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE | 148,16 |
402.5 | Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E oder für eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes | 148,16 |
402.6 | Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klassen D, D1 | 148,16 |
402.7 | Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klassen DE, D1E | 141,16 |
402.8 | Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klasse AM | 98,26 |
402.9 | Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klasse T | 123,16". |
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Zitierungen von Artikel 5 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 13. FeVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
13. FeVuaÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 8 13. FeVuaÄndV Inkrafttreten
... Die Artikel 2, 5 und 6 dieser Verordnung treten am 1. Januar 2021 in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 3a und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.03.2019 BGBl. I S. 382
Artikel 4 4. FZVuaÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 218 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Gebühren-Nummer ...
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