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Artikel 5 - Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (13. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Weitere Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 GebOSt Anlage

Die Gebühren-Nummern 402.1 bis 402.9 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, die zuletzt durch Artikel 4 dieser Verordnung geändert worden ist, werden wie folgt gefasst:

Gebühren-
Nummer
GegenstandGebühr
Euro
„402.1Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klasse A, A2 oder A1 123,16
402.1aPraktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klasse A oder A2 im Zuge der
Stufenregelung nach § 15 Absatz 3 und 4 FeV
106,83
402.2weggefallen 
402.3Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klassen B, BE 98,26
402.4Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE 148,16
402.5Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E oder für eine
Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach
Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und
sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
148,16
402.6Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klassen D, D1 148,16
402.7Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klassen DE, D1E 141,16
402.8Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klasse AM 98,26
402.9Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klasse T 123,16".


 
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Zitierungen von Artikel 5 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 13. FeVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 13. FeVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 13. FeVuaÄndV Inkrafttreten
... Die Artikel 2, 5 und 6 dieser Verordnung treten am 1. Januar 2021 in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 3a und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.03.2019 BGBl. I S. 382
Artikel 4 4. FZVuaÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 218 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Gebühren-Nummer ...