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Artikel 5 - Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht (OffUmlBerV k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. März 2019.

 
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