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Zweite Verordnung zur Änderung der EEMD-Zulassungsverordnung (2. EEMD-ZVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.03.2019 BAnz AT 26.03.2019 V1; Geltung ab 27.03.2019
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Eingangsformel





Artikel 1 Änderung der EEMD-Zulassungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. März 2019 EEMD-ZV Anlage I, Anlage II

Die EEMD-Zulassungsverordnung vom 20. März 2018 (BAnz AT 27.03.2018 V2), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Januar 2019 (BAnz AT 10.01.2019 V2) geändert wurden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Anlage I wird die Anlage 3 wie folgt geändert:

(die Anlage I wird hier nicht geführt, Inhalte siehe verlinkte Fundstelle)

2.
Die Anlage II wird mit Ausnahme der Anlagen 2, 3, 4, 6, 7 und 8 wie folgt neu gefasst:

(die Anlage II wird hier nicht geführt, Inhalte siehe verlinkte Fundstelle)


Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.


Schlussformel



Bundesamt für Güterverkehr

Der Präsident

Marquardt

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