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5. AEGÄndG
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Artikel 2 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (5. AEGÄndG
k.a.Abk.
)
G. v. 20.03.2019
BGBl. I S. 347
(
Nr. 9
); Geltung ab 29.03.2019
1 Änderung
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 1 Vorschrift zitiert
Artikel 1
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→
Schlussformel
Artikel 2
Artikel 2 wird in
1 Vorschrift zitiert
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. März 2019.
Artikel 1
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Schlussformel
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Zitierungen von
Artikel 2 Fünftes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 5. AEGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
5. AEGÄndG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Eingangsformel 5. AEGÄndG *)
... des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 44) und
Artikel 2 Absatz 2 und 3
der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 ...
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