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Artikel 1 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (GeschGehGEG k.a.Abk.)
Artikel 1 Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 GeschGehGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GeschGehGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel GeschGehGEG *
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- * Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13374/a217904.htm