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Zitierungen von § 16 EHV 2030
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 EHV 2030 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EHV 2030 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 EHV 2030 Form und Inhalt des Antrags
... Die Befreiung nach § 16 Absatz 1 setzt einen Antrag des Betreibers bei der zuständigen Behörde auf Befreiung für den ...
§ 18 EHV 2030 Gleichwertige Maßnahme
... Während der Dauer der Befreiung nach § 16 Absatz 1 unterliegt der Betreiber entsprechend seiner nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 getroffenen Auswahl ... der Dauer der Befreiung nach § 16 Absatz 1 unterliegt der Betreiber entsprechend seiner nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 getroffenen Auswahl einer der nachfolgenden gleichwertigen Maßnahmen: 1. Zahlung ...
§ 19 EHV 2030 Ausgleichsbetrag (vom 25.02.2023)
... Während der Dauer der Befreiung nach § 16 Absatz 1 hat der Betreiber für jedes Berichtsjahr einen Ausgleichsbetrag für ersparte Kosten des ... Jahre des jeweiligen Zuteilungszeitraums zugeteilt worden wäre, mit der Befreiung nach § 16 Absatz 1 fest. Veränderungen der Produktionsmenge gegenüber dem für die ...
§ 20 EHV 2030 Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen (vom 25.02.2023)
... bis 2020 entspricht. (3) Die zuständige Behörde setzt mit der Befreiung nach § 16 Absatz 1 den Basiswert nach Absatz 2 sowie den jeweiligen Zielwert für jedes Kalenderjahr des ...
§ 21 EHV 2030 Erlöschen der Befreiung
... Befreiung nach § 16 Absatz 1 erlischt, wenn die Anlage in einem Berichtsjahr 25.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent oder ...
§ 22 EHV 2030 Öffentlichkeitsbeteiligung
... ihrer Internetseite bekannt: 1. die Namen der Anlagen, für die eine Befreiung nach § 16 beantragt wurde, 2. für jede dieser Anlagen die gleichwertige Maßnahme nach ...
§ 23 EHV 2030 Erleichterungen bei Überwachung und Berichterstattung
... Für die Dauer der Befreiung nach § 16 gilt die Pflicht zur Emissionsberichterstattung nach § 5 des ... gilt. Abweichend von Satz 1 sind Anlagen, die in jedem Jahr des Bezugszeitraums nach § 16 Absatz 2 weniger als 5.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent emittiert haben, von der Pflicht zur ... (3) Bestimmt der Betreiber einer Anlage, die in jedem Jahr des Bezugszeitraums nach § 16 Absatz 2 weniger als 5.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent emittiert hat, Berechnungsfaktoren eines ... eines Gleichwertigkeitsnachweises befreit. (4) Für die Dauer der Befreiung nach § 16 ist der Betreiber einer Anlage, die in jedem Jahr des Bezugszeitraums nach § 16 Absatz 2 ... nach § 16 ist der Betreiber einer Anlage, die in jedem Jahr des Bezugszeitraums nach § 16 Absatz 2 weniger als 5.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent emittiert hat, von der Pflicht zur ... Absatz 4 der Monitoring-Verordnung befreit. (5) Für die Dauer der Befreiung nach § 16 ist der Betreiber der Anlage von der Pflicht zur Mitteilung der Aktivitätsraten nach dem ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 und der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022
V. v. 20.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 47
Artikel 1 EHV2030uaÄndV Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030
... nach § 6 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes eingereicht hat." 7. § 16 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Ausgeschlossen ist eine Befreiung von der Pflicht ...
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