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Artikel 2 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes (5. MOGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut des Marktorganisationsgesetzes in der vom 11. Mai 2019 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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