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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich (BefREÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes
Das Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Absatz 1 werden das Semikolon und der Satzteil nach dem Semikolon gestrichen.
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird aufgehoben.
- b)
- Absatz 2 wird Absatz 1 und die Wörter „Andere vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur festgesetzte oder genehmigte" werden durch die Wörter „Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur festgesetzten oder genehmigten" ersetzt.
- c)
- Absatz 3 wird Absatz 2.
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BefREÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BefREÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Artikel 3 VkBkmMoG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Teil III, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2019 (BGBl. I S. 754 ) geändert worden ist, und 2. das Gesetz über vereinfachte Verkündungen ...
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