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Zitierungen von § 12 ContStifG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 ContStifG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ContStifG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 ContStifG Verwendung des Stiftungsvermögens (vom 19.08.2020)
... 1. für die jährlichen Sonderzahlungen an die leistungsberechtigten Personen nach den §§ 12 und 13 a) die Mittel nach § 4 Abs. 1 Nummer 3 und die daraus erzielten ...
§ 13 ContStifG Art und Umfang der Leistungen (vom 01.01.2024)
... Den in § 12 genannten leistungsberechtigten Personen stehen als Leistungen zu: 1. eine einmalige ...
§ 16 ContStifG Gang des Verfahrens (vom 15.07.2021)
... hat in Zweifelsfällen vor ihrer Entscheidung zu der Frage, ob eine Fehlbildung im Sinne des § 12 vorliegt, eine gutachtliche Stellungnahme einzuholen. (6) Der Stiftungsvorstand setzt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1847
Artikel 1 3. ContStifGÄndG Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
... a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Den in § 12 genannten Personen stehen als Leistungen Kapitalentschädigung, Leistungen zur Deckung ...
Sechstes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2512
Artikel 1 6. ContStifGÄndG Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
... gestellt hat;". c) Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 7. 5. In § 12 Absatz 1 werden die Wörter „behinderten Menschen" durch das Wort ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
G. v. 21.02.2017 BGBl. I S. 263
Artikel 1 4. ContStifGÄndG Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
... geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Den in § 12 genannten leistungsberechtigten Personen stehen als Leistungen zu: 1. eine einmalige ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1534
Artikel 1 2. ContStifGÄndG Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
... die jährlichen Sonderzahlungen an die leistungsberechtigten Personen nach den §§ 12 und 13 a) die Mittel nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 und die daraus erzielten Erträge ... 1 mit Ausnahme der Mittel für die notwendigen Verwaltungskosten." 7. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Leistungsberechtigte Personen (1) ... Verwaltungskosten." 7. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Leistungsberechtigte Personen (1) Leistungen wegen Fehlbildungen, die mit der Einnahme ...
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